RHEINLAND-PFALZ

                                    Baustoffprüfstelle Bingen
                                    beim Straßen- und Verkehrsamt Worms
                                    Im Kirschgarten 51
                                    55411 Bingen-Büdesheim

                                    Telefon: 06721/ 45081 - 833 33 -
                                    Auskunft erteilt: Herr Lahr
                                    Aktenzeichen: BP l0-7410.00-46/94-Ne.-
                                    Datum: 30. September 1994



Landesamt für Straßen- und
Verkehrswesen
Rheinland-Pfalz

Kastorhof 2
56068 Koblenz                                



Betr.: B 257 Gelsdorf - Altenahr
       NK 54080 091 / 54080 60

       hier: Griffigkeitsmessungen und
             Querprofilaufnahmen

Anlg.: Ergebniszusammenstellung Querprofilaufnahmen
       Fotokopien der Querporofilaufnahmen (Verkleinerung)

Auf Veranlassung von Herrn BD H. Schmidt (fernmündlich vom 26.9.1994)
hat die Baustoffprüfstelle Bingen am 27.8.1994 auf der B 257 Griffig-
keitsmessungen und Querprofilaufnahmen aufgenommen.

Die Messungen erfolgten durch Herrn TA Dipl.-Ing. (FH) Lahr und
Herrn Verw.-Arb. Röder.

In Absprache mit Herrn BD H. Schmidt übernimmt Herr BD H. Schmidt
dio Auswertung der Griffigkeitsmessungen.
Die von der Baustoffprüfstelle Bingen aufgenommenen Fotos werden nach-
gereicht.




Meßfeld Nr. 1: km 2 + 400, Richtung Altenahr

Das Meßfeld Nr. 1 liegt in einem Gefällebereich (Längsgefälle 3,5 %)
vor dem mit Oberflächenbehandlungsmaterial versehenen Abschnitt der B 257.
Es wurden 5 Meßpunkte im Abstand von 5m gemessen.
Die Meßwerte* mit dem SRT-Gerät schwanken zwischen 54 und 57,4
(Mittelwert 55,3 Einheiten, abzüglich - 0,9 Einheiten Temperatur-
korrektur)
Endwert: 54.4 Einheiten
Die Ausflußmessungen mit dem Ausflußmesser nach Moore ergaben Werte
von 139 bis 420 (Mittelwert: 265 Sek.).
Mittelwert Temperatur der angenässten Fahrbahn: 16,8° C.


Meßfeld Nr. 2: km 2 + 505, Richtung Altenahr

Das Meßfeld Nr. 2 liegt im Ausklang des Gefällebereiches
(Längsgefälle 1,5 %),
kurz vor dem mit Oberflächenbehandlungsmaterial versehenen Abschnitt
der B 257.
Es wurden 5 Meßpunkte im Abstand von 5m gemessen.
Die Meßwerte* mit dem SRT-Gerät schwanken zwischen 58 und 62
(Mittelwert: 59,9 Einheiten, abzüglich - l,0 Einheiten Temperaturkorrektur)
Endwert: 58,9 Einheiten
Die Ausflußmessungen mit dem Ausflußmesser nach Moore ergaben Werte
von 40 bis 260 Sek.
Bei zwei Meßpunkten mußte die Messung abgebrochen werden, da praktisch
kein Ausfluß zu verzeichnen war.
Mittelwert: Temperatur der angenäßten Fahrbahn 16,2° C.


Meßfeld 3: km 2 + 550 bis 2 + 585 (Unfallbereich)

Das Meßfeld liegt in dem mit Oberflächenbehandlungsmaterial versehenen
Abschnitt im Bereich der Unfallstellen (Längsgefälle 0,5 %).
Es wurden 7 Meßpunkte im Abstand von 5m gemessen.
Im Bereich der Radspuren hat sich der Abstreusplitt abgefahren.
Das Bindemittel haftet weiter an der Oberfläche.
Die Meßwerte* mit dem SRT-Gerät schwanken zwischen 32,2 und 34
(Mittelwert: 33 Einheiten, abzüglich - 1,1 Einheiten Temperatur-
korrektur).
Endwert: 31,9 Einheiten
Die mit dem Ausflußmesser nach Moore vorgenommenen Messungen wurden
nach 3 Minuten abgebrochen, da praktisch kein Ausfluß zu verzeichnen war.
Mittelwert der Temperatur der angenäßten Fahrbahn: 16° C.


Meßfeld Nr. 4: km 1 + 734, Fahrtrichtung Gelsdorf (A 61)
               - Referenzstrecke -

Nach Aussage von Herrn BA Sonntag (SM Altenahr) wurde hier im gleichen
Zeitraum wie im Unfallbereich eine Oberflächenbehandlung vorgenommen.
Im Gegensatz zur Meßstelle Nr. 3 (Unfallbereich) haftet hier der
Abstreusplitt noch gut an der Oberfläche.
Es wurden 5 Meßpunkte im Abstand von 5m gemessen.
Die Meßwerte* mit dem SRT-Gerät schwanken zwischen 55 und 57
(Mittelwert: 56 Einheiten).
Eine Temperaturkorrektur ist nicht nötig, da der Mittelwert der
angenäßten Fahrbahn 20,4° C beträgt.


* bedeutet: Mittelwert aus 5 Einzelmessungen pro Meßstelle.


  I.V.
  (Unterschrift H.Lahr)
  (Lahr)


Baustoffprüfstelle Bingen Anlage Nr. Q U E R P R O F I L M E S S U N G E N mit dem Profilograf B 257 Gelsdorf - Altenahr Spurrinnentiefe in Nr. Stationierung linke rechte Querneigung Radspur Radspur in % NK 5408 091 / 5408 060 Fahrtrichtung Altenahr 1 km 2 + 400 1,2 cm 1,0 cm - 3,6 2 km 2 + 450 1,2 cm 1,3 cm - 4,0 3 km 2 + 500 1,8 cm 1,2 cm - 3,7 4 km 2 + 525 1,3 cm 1,1 cm - 3,9 5 km 2 + 550 1,1 cm 1,2 cm - 3,2 6 km 2 + 575 1,0 cm 1,1 cm - 3,5 7 km 2 + 600 1,0 cm 1,7 cm - 2,8 8 km 2 + 625 1,3 cm 0,8 cm - 3,1 + bedeutet: Querneigung in Richtung des Seitenstreifens (Straßenrand) - bedeutet: Querneigung in Richtung des Mittelstreifens (Straßenmitte)

Anhang zu der Tabelle:
Acht Seiten Millimeterpapier mit den gezeichneten Querschnitten der Fahrbahnen an den Messpunkten unter Angabe von Gefälle (in %) und Tiefe (bis zu 1.8 cm) der Spurrillen.

Landesamt für Straßen- und Verkehrwesen Rheinland-Pfalz 
                                                Koblenz, den 18.Okt. 1994

-II/B -10-


V e r m e r k :
===============


     B 257, Gelsdorf - Altenahr, NK 54080 091 / 54080 60,
     Bereich von zwei tödlichen Verkehrsunfällen von Motorradfahrern;
     hier: Griffigkeitsmessungen und Querprofilaufnahmen durch
     die Baustoffprüfstelle Bingen


     Aufgrund der bedauerlichen Verkehrsunfällen von Motorrad-
     fahrern am 12. und 24. September 1994 mit tödlichem Aus-
     gang wurde der Verdacht geäußert, daß die Rauhheit der
     Fahrbahnoberfläche der B 257 im fraglichen Abschnitt sich
     soweit verändert habe, daß sie bei Nässe, insbesondere
     bei hohen Fahrgeschwindigkeiten, eine verminderte Grif-
     figkeit aufweise. Auf Anfrage der Straßenmeisterei Alten-
     ahr wurde vom Unterzeichner am 26. September 1994 ange-
     ordnet, daß von der Baustoffprüfstelle Bingen im fragli-
     chen Abschnitt Griffigkeitsmessungen und Querprofilauf-
     nahmen durchgeführt werden sollten.

     Die Messungen erfolgten am 27.09.1994 und wurden vom
     stellvertretenden Prüfstellenleiter, Herrn Dipl.-Ing.
     (FH) Lahr und Herrn Röder gemäß der "Arbeitsanweisung
     für kombinierte Griffigkeits- und Rauhheitsmessungen mit
     dem Pendelgerät und dem Ausflußmesser" der Forschungsge-
     sellschaft für Straßen- und Verkehrswesen mit den dort
     beschriebenen Geräten durchgeführt und ausgewertet. Die
     Querprofilmessungen erfolgten mit dem Profilograph.


I. Griffigkeitsmessungen:

     Zum Verständnis der Messungen sei zunächst folgendes
     angemerkt:

     Der Begriff "Griffigkeit" bezeichnet die Wirkung der
     Rauhheit der Fahrbahnoberfläche auf den Reibungswi-
     derstand im Zusammenspiel mit dem Reifen. Die Größe
     des Reibungswiderstandes, den der Kraftfahrzeugreifen
     auf nasser Fahrbahn findet, hängt im wesentlichen von
     der Rauhheit der Fahrbahnoberfläche, der Dicke des
     Wasserfilmes auf der Fahrbahn, den Eigenschaften und
     dem Zustand des Reifens sowie insbesondere von der
     Fahrgeschwindigkeit ab.

     Die vorgenannte Wirkung läßt sich durch Reibungsmes-
     sungen darstellen, bei denen die übrigen am Reibungs-
     widerstand bei Nässe beteiligten Faktoren konstant
     gehalten oder in systematischer Folge abgewandelt
     werden. Derartige Reibungsmessungen heißen "Griffig-
     keitsmessungen"

     In der Bundesrepublik gilt als Standardmeßmethode für
     Griffigkeitsmessungen das Verfahren der Messung von
     Gleitbeiwerten am blockierten Schlepprad unter fest-
     gelegten Versuchsbedingungen . Hierbei handelt es sich
     um ein aufwendiges Meßfahrzeug in LKW-Größe, das in
     der Bundesrepublik nur wenigen Forschungsinstituten
     zur Verfügung steht.

     Für die Meßmethode mit dem blockierten Schlepprad
     sind im "Merkblatt über Straßengriffigkeit und Ver-
     kehrssicherheit bei Nässe" , der Forschungsgesell-
     schaft für Straßen- und Verkehrswesen, Richtwerte für
     die Griffigkeit von Fahrbahnoberflächen genannt.

     Die bei den hier anstehenden Messungen angewandten
     Meßgeräte "Pendelgerät" und "Ausflußmesser" sind ein-
     fache Handgeräte, deren Meßergebnisse bei einem
     großen Teil der vorkommenden Fahrbahnoberflächen auf
     die mit dem blockierten Schlepprad gemessenen Gleit-
     beiwerte bezogen werden können, so daß eine Beurtei-
     lung der Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche möglich
     ist.


     Im Anhang zur v.g. "Arbeitsanweisung" sind in Tafel 1
     und Tafel 2 Vergleichszahlen Pendelgerät und Aus-
     flußmesser blockiertes Schlepprad enthalten, die
     einen Bezug der Meßergebnisse beider Verfahren ermög-
     lichen. Im einzelnen wird auf den vorgenannten An-
     hang zur Arbeitsanweisung, "zur Problematik der kom-
     binierten Griffigkeits- und Rauhheitsmessungen mit
     dem Pendelgerät und dem Ausflußmesser" verwiesen.

     Die Messungen der Baustoffprüfstelle Bingen wurden in
     vier Meßfeldern durchgeführt (siehe Anlage). Die Meß-
     felder Nr. 1 und Nr. 2 liegen im Annäherungsbereich
     an dem für den Streckenabschnitt in Fahrtrichtung
     Altenahr in dem sich der Unfallhergang abgespielt
     hat. Das Meßfeld Nr. 3 liegt im eigentlichen Un-
     fallbereich zwischen km 2+550 bis 2+585.

     Fur die Beurteilung der Meßergebnisse ist Tafel 2 der
     "Arbeitsanweisung" (siehe Anlage) maßgebend.


     Meßfeld Nr. 1:
     Die Meßwerte sind nach Tafel 2 als Fall 4 (Übergangs-
     bereich zwischen Fall 3 u. 5) einzustufen; daß
     heißt, hier können die Meßergebnisse des Pendelge-
     rätes und des Ausflußmessers nicht zweifelsfrei mit
     denen des blockierten Schlepprades verglichen werden,
     Weiteren Aufschluß könnten lediglich Messungen mit
     dem blockierten Schlepprad selbst oder mit ver-
     gleichbaren Verfahren geben.

     Meßfeld 2 wäre nach Fall 2 (Übergangsbereich zwischen
     Fall 3 u. 5) der Tafel 2 einzustufen, der ebenfalls
     einen eindeutigen Bezug auf die Meßwerte mit dem
     blockierten Schlepprad nicht zuläßt. Da zudem die
     Ergebnisse des Ausflußmessers stark streuen, müßten
     zur weiteren Beurteilung Messungen mit dem Schlepprad
     oder vergleichbaren Geräten durchgeführt werden.

     Zum Verständnis sei hier angemerkt, daß es sich bei
     den Messungen mit dem Pendelgerät und dem Ausflußmes-
     ser um Messungen an charakteristischen Punkten der
     Fahrbahn handelt; hingegen wird der Gleitbeiwert am
     blockierten Schlepprad als Mittelwert aus 10 Einzel-
     werten, hervorgegangen aus 10 über 250 m Straßenlän-
     ge verteilten Einzelbremsungen des Meßrades, ermit-
     telt, wobei jede Einzelbremsung einem Gleitweg des
     blockierten Rades von rd. 20 m Länge entspricht.


     Meßfeld Nr. 3:
     Die Meßwerte mit dem Pendelgerät (SRT - Gerät) liegen
     deutlich unter den in Tafel 2 Fall 1, genannten 50
     Einheiten, so daß ohne Rücksicht auf das Ergebnis
     einer etwa vorgenommenen Ausflußmessung davon ausge-
     gangen werden kann, daß in diesem Abschnitt das
     blockierte Schlepprad Meßwerte < 0,42 bei V = 40 km/h
     liefern würde,

     Die ebenfalls durchgeführten Pendelmessungen liefer-
     ten Werte, die deutlich über den im Fall 5 genannten
     Mittelwerten der Ausflußzeiten von 500 s lagen. Somit
     kann ohne Rücksicht auf die zuvor durchgeführten
     Pendelmessungen gesagt werden, daß in diesem Ab-
     schnitt Messungen mit dem blockierten Schlepprad
     Werte < 0,26 bei V = 80 km/h liefern würden.

     Bezüglich der weiteren Beurteilung ist das "Merkblatt
     über Straßengriffigkeit und Verkehrssicherheit bei
     Nässe" heranzuziehen:

     Das Merkblatt hat in Abschnitt 2 ausführlich und
     eindeutig dargelegt, weshalb sich eine eindeutige
     Grenze und damit ein Grenzwert zwischen ausreichender
     und nicht ausreichender Griffigkeit nicht angeben
     läßt. Es gibt deshalb in Abschnitt 3.2 lediglich
     Richtwerte an

       bei Straßen mit sehr schnellem Verkehr 0,26
       bei einer Meßgeschwindigkeit von 80 km/h und

       bei Straßen mit langsamem Verkehr 0,42
       bei einer Meßgeschwindigkeit von 40 km/h.

     Liegen die gemessenen Werte unter den o.g. Richtwer-
     ten, so empfiehlt das Merkblatt zu prüfen, ob durch
     geeignete Maßnahmen eine Verbesserung der Verkehrssi-
     cherheit erzielt werden kann.

     Im übrigen wird zur Problematik der Richtwerte für
     die Griffigkeit im einzelnen auf dieses Merkblatt
     verwiesen.


     Meßfeld Nr. 4:
     Der Mittelwert für das SRT-Gerät ergab 56 Einheiten,
     die Messungen mit dem Ausflußmesser ergaben 3 sec.

     Gemäß Tafel 2 der Arbeitsanweisungen sind die Ergeb-
     nisse für das Meßfeld 2 als Fall 2 einzuordnen. Da
     der Pendelwert nahe 60 liegt und unter Berücksichti-
     gung der kurzen Ausflußzeiten, kann vermutet werden,
     daß Messungen mit dem blockierten Schlepprad hier
     Werte liefern würden, die deutlich über den Richtwer-
     ten des Merkblattes über Straßengriffigkeit und Ver-
     kehrssicherheit bei Nässe liegen.

     Das Meßfeld Nr. 4 wurde gewählt, weil hier im glei-
     chen Zeitraum, wie im Unfallbereich, die gleiche
     Oberflächenbehandlung aufgebracht worden war. Sie
     sollte die visuell zu treffende Feststellung unter-
     mauern, daß Oberflächenbehandlungen als Straßenin-
     standsetzungsmaßnahme nicht generell ungeeignet sind.


     Konsequenzen:
     Da die Meßergebnisse mit dem Pendelgerät und dem
     Ausflußmesser für das Meßfeld 3 eindeutig die Aussage
     zuließen, daß die für das blockierte Schlepprad ge-
     nannten Richtwerte nicht erreicht werden, wurde noch
     vor der endgültigen Auswertung der Meßergebnisse mit
     der Verkehrspolizeibehörde abgestimmt, den bestehen-
     den Geschwindigkeitstrichter 80/60 zu einem Geschwin-
     digkeitstrichter 80/60/40 im Unfallbereich zu ergän-
     zen, wie es gemäß verkehrspolizeilicher Anordnung vom
     28. September 1984 geschah (siehe Anlage 3). Darüber-
     hinaus wurde vom Landesamt für Straßen- und Verkehr-
     wesen entschieden, daß im fraglichen Straßenbereich
     umgehend bauliche Maßnahmen ergriffen werden sollten.
     Es gelang kurzfristig, ein Spezialfräsunternehmen
     vertraglich zu verpflichten, das beginnend in einer
     Geraden bei km 2,37 und wiederum endend in einer
     Geraden bei km 2,778 die Oberfläche der Fahrbahndecke
     zunächst planeben abfräste.

     Es wurde damit der gesamte Bereich erfaßt, für den
     die kritischen Griffigkeitswerte gemessen worden
     waren.

     Nach dem Fräsvorgang war zunächst beabsichtigt, auf
     der behandelten Oberfläche erneut Griffigkeitsmessun-
     gen mit den v.g. Geräten der Baustoffprüfstelle Bin-
     gen durchzuführen. Die behandelte Oberfläche wies
     jedoch eine derartige Rauhigkeit und Schärfe auf, daß
     die Baustoffprüfstelle auf weitere Messungen verzich-
     ten mußtem da die Geräte für derartige Oberflächen
     nicht geeignet sind.

     Da durch den Fräsvorgang die Substanz der Fahrbahn-
     decke zum Teil nicht unerheblich geschwächt wurde und
     zudem die Fräsmaschine deutliche Frässpuren hinter-
     ließ, die das Lenkverhalten von Zweikrafträdern be-
     einflussen könnten, wurde entschieden, zunächst einen
     Geschwindigkeitstrichter 80/60 km/h zu belassen, bis
     ein sogenannter Dünnschichtbelag im Kalteinbau von
     etwa 1,5 cm Dicke aufgebracht wird . Diese Arbeiten
     sollen in Abhängigkeit von der Witterung Ende Oktober
     abgeschlossen sein.


II . Ebenheitsmessungen:

     Die Ebenheitsmessungen wurden mit dem Planografen
     durchgeführt. Die Querprofilaufzeichnungen sind bei-
     gefügt. Die gemessenen Spurrinnentiefen lassen bei
     der großen Querneigung und ausreichender Längsneigung
     des Abschnittes nicht erwarten, daß sich ein Wasser-
     stau bei Regen in den Spurrinnen bilden kann, der zu
     Aquaplanig führen konnte.


     Im Auftrag
     (Schmidt)