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Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 26.11.2014 die Änderung des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) beschlossen.
Neu gefasst wurden auch die Bestimmungen über den Denkmalrat: bisher bestanden vier solche Räte auf der Ebene der Regierungsbezirke. Künftig wird es einen Denkmalrat geben. Er wird mit seiner regional ausgewogenen Besetzung der obersten Denkmalschutzbehörde des Landes, dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, bei allen grundsätzlichen Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes als Beratungsgremium zur Verfügung stehen. Ein wichtiger Punkt der Reform ist in der Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz zu sehen. Baden-Württemberg gleicht sich mit der Neuregelung den Vorschriften der meisten anderen Bundesländer an. Bei besonders schweren Verstößen gegen das baden-württembergische Denkmalschutzgesetz können nunmehr Bußgelder bis zu 500.000 Euro (bisher 500.000 DM) verhängt werden. Bei einfachen Verstößen können künftig 250.000 Euro (bisher 100.000 DM) verhängt werden. Hintergrund:Mit der Verwaltungsreform im Jahr 2005 wurden die selbständigen Landesoberbehörden aufgelöst, darunter auch das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg. Die Denkmalpflege wurde regionalisiert, indem in allen vier Regierungspräsidien des Landes eigene Denkmalfachreferate eingerichtet wurden. Diese arbeiteten eigenständig, und dem damals neu geschaffenen "Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart" kam nur noch eine koordinierende Funktion zu. An der Struktur der unteren Denkmalschutzbehörden in den Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften, die zugleich Baurechtsbehörden sind, ändert sich durch die Reform nichts. Das LAD steht aber allen Denkmalschutzbehörden mit seinen Stellungnahmen, z.B. wenn es um die Unterschutzstellung eines bestimmten Kulturdenkmals geht, als eine für das ganze Land zuständige einheitliche Fachverwaltung gegenüber. Staatssekretär Ingo Rust: „Ich freue mich darüber, dass der Landtag von Baden-Württemberg dem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Das zeigt nicht nur die hohe Wertschätzung gegenüber den herausragenden Kulturdenkmalen im Land, sondern zeugt auch von einem Verständnis für die notwendige Organisationsreform innerhalb der Landesdenkmalpflege. Das Landesamt für Denkmalpflege erhält wieder eine zentrale Rolle beim Erhalt von Kulturdenkmalen im Land, vergleichbar mit dem früheren Landesdenkmalamt."
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Im Zuge einer Verwaltungsreform wurde 2004 das damalige Landesdenkmalamt ebenso
wie fast alle anderen Landesbehörden aufgelöst und seine
Aufgaben damals den Regierungspräsidien zugeschlagen. Der Landtag von
Baden-Württemberg hat das entprechende »Gesetz zur Verwaltungsstruktur, zur Justizreform und zur
Erweiterung des kommunnalen Handlungsspielraums«
Verwaltungsstruktur-Reformgesetz - VRG« am 30. Juni 2004
verabschiedet. (Artikel 30 betrifft das Denkmalschutzgesetz)
25.03.2016 - 14:03 - CET - Dies ist eine private Seite. Bei Fragen schicken Sie mir eine eMail |