Statt Fachwerk strahlt nun Glas
und Stahl
Denkmalamt läßt Umbau des ehemaligen Schafhofs der Nippenburg
einstellenS CHWIEBERDINGEN. Die neue Rückfront des ehemaligen
Schafhofs der Nippenburg im Kreis Ludwigsburg ist dem Denkmalamt ein Dorn im
Auge. Wegen gravierender Abweichungen von der Genehmigung hat das Landratsamt
jetzt den Umbau eingestellt.
Von Renate Allgöwer
In Hemmingen trauen die Einwohner ihren Augen nicht. Wer bisher den Blick
auf die Höhen der Nippenburg bei Schwieberdingen lenkte, machte zwischen
Bäumen versteckt die historische Fachwerkfassade des alten Schafhofs der
Nippenburg aus. Jetzt ¸¸blinkt's und blitzt's'' zwischen den
Bäumen, bemängelt Judith Breuer vom Landesdenkmalamt.
Statt einer fast 200 Jahre alten Fachwerkfassade strahlt jetzt eine
Konstruktion aus Glas und Stahl von der Höhe über das Land. Viel will
weder die Denkmalschützerin noch die Gemeindeverwaltung von
Schwieberdingen, zu deren Markung das Anwesen gehört, zu dem schwebenden
Verfahren sagen. ¸¸Ein heißes Thema'', winkt man im
Schwieberdinger Rathaus ab.
Fest steht aber, der Schafhof, eine Gebäudegruppe zwischen der
Nippenburg und dem Golfplatz, wurde verkauft. Er gehört nicht mehr zum
Gutsbesitz. Der neue Eigentümer aus Stuttgart ist beim Umbau gravierend
von der Baugenehmigung abgewichen.
Das Anwesen wurde 1812 fertiggestellt, erklärt Judith Breuer. Der
Schafhof besteht aus einem ehemaligen Schäferwohnhaus, einer Scheune und
dem Schafstall.
Als schwersten Verstoß wertet das Landesdenkmalamt, daß der
neue Eigentümer die gesamte Rückwand des einstigen Schafstalls ohne
Genehmigung abgebrochen und durch eine Glas-Stahl-Konstruktion ersetzt hat.
¸¸40 Meter Fachwerkwand sind ungenehmigt zerstört worden'',
bedauert Judith Breuer. Der dokumentarische Wert des Kulturdenkmals ist
unwiderbringlich dahin. ¸¸Jetzt können wir nur noch am
Erscheinungsbild flicken'', heißt es aus dem Denkmalamt.
Dabei will es die Behörde aber nicht bewenden lassen. Das Landratsamt
hat den Bau inzwischen eingestellt. Das Denkmalamt will die Kreisbehörde
bitten, Sanktionen gegen den Bauherrn zu verhängen.
Wie verlautete, will der neue Eigentümer, ein Freiberufler, das
Anwesen offenbar zu Wohn- und Geschäftszwecken nutzen.
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