Stuttgarter Zeitung sonstige Kreis-Seiten 11.11.1999



Nur Finanzspritze kann Rebmannhaus noch retten

Rechnung des Landes geht nicht auf: Verwaltungsgerichtshof verlangt Bürgschaft und weitere Zuschüsse zur Sanierung

MANNHEIM/GERLINGEN. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) verlangt, dass das Land eine Lücke von 288.000 Mark schließt. Erst dann sei der Erhalt des denkmalgeschützten Rebmannhauses in Gerlingen (Kreis Ludwigsburg) für den Eigentümer zumutbar.

Von Renate Allgöwer

Die Chancen für die Denkmalschützer stehen schlecht. Das Urteil der höchsten Instanz wird zwar erst heute Nachmittag verkündet, der Präsident des ersten Senats beim VGH in Mannheim hatte den Vertretern des Landes aber schon gestern bei der mündlichen Verhandlung über die Zumutbarkeit der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden nahe gelegt, ihre Berufung zurückzuziehen.

Das Land hatte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingelegt, um eindeutige Aussagen zur Frage der Zumutbarkeit zu erhalten. Die Stuttgarter Richter hatten befunden, die Erhaltung des Rebmannhauses könne nicht verlangt werden, und die Entscheidung an den Gemeinderat zurückverwiesen. Damit wurden Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Landes in Frage gestellt.

Der VGH bestätigte das Stuttgarter Urteil gestern im Wesentlichen. Es zeichnet sich ab, dass der Senat es ablehnt, dass die Kaufpreisreduzierung in den Sanierungsaufwand eingerechnet werden kann. Das heißt, wenn der Käufer ein denkmalgeschütztes Gebäude wegen der Auflagen billiger bekommt, ist es nicht zulässig, dass das gesparte Geld mit den Sanierungskosten verrechnet wird.

Zweitens verlangt der Verwaltungsgerichtshof eine Bürgschaft des Landes über die von privater Seite zugesagten Zuschüsse für den Erhalt des Denkmals. Ohne eine Garantie des Landes seien diese Zusagen ¸¸wachsweich'' und für den Eigentümer nicht einklagbar, erklärte der Senatspräsident. Drittens berücksichtigt der VGH die Steuerersparnis aus denkmalgeschützten Gebäuden nicht in dem Umfang, wie die Denkmalschützer erwartet hätten.

Diese Auffassung hat für Helmut Schnürle, Sachgebietsleiter Denkmalschutz beim Regierungspräsidium, grundsätzliche Bedeutung. Jetzt werde es schwieriger, von den Eigentümern den Erhalt ihrer Gebäude zu verlangen.

Für das Rebmannhaus bedeutet dies, dass das Land eine Bürgschaft über 165.000 Mark für die angekündigten Zuschüsse der Denkmalstiftung, des Gerlinger Freundeskreises Rebmannhaus und des Gerlinger Heimatpflegevereins übernehmen müsste. Das wäre hinzukriegen, gab sich Judith Breuer vom Landesdenkmalamt zuversichtlich. Schwieriger dürfte es werden, weitere gut 120.000 Mark anstelle der einkalkulierten Kaufpreisreduzierung aufzutreiben. Wenn die Berufung heute wie erwartet abgelehnt wird, bedeutet dies noch nicht das endgültige Aus für das Rebmannhaus. Wenn das Geld aufgebracht wird, gilt die Sanierung als zumutbar. Wenn nicht, muss die Stadt den Abriss genehmigen.

Die privaten Eigentümer haben indes bereits am Rande der Verhandlung erklärt, dass sie das Gebäude Kirchstraße 18, das als Geburtshaus des Missionars und Afrikaforscher Johannes Rebmann gilt, ¸¸auf keinen Fall'' sanieren werden. Während die Denkmalschützer enttäuscht waren, hielt sich die Zuversicht der Eigentümer freilich in Grenzen. Sie hätten bisher jeden Prozess gewonnen, erklärten sie. Das habe aber nichts genutzt, weil immer wieder ein Mäzen aufgetaucht sei.

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