Nur Finanzspritze kann Rebmannhaus noch retten Rechnung
des Landes geht nicht auf: Verwaltungsgerichtshof verlangt Bürgschaft und
weitere Zuschüsse zur Sanierung
MANNHEIM/GERLINGEN. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) verlangt,
dass das Land eine Lücke von 288.000 Mark schließt. Erst dann sei
der Erhalt des denkmalgeschützten Rebmannhauses in Gerlingen (Kreis
Ludwigsburg) für den Eigentümer zumutbar.
Von Renate Allgöwer
Die Chancen für die Denkmalschützer stehen schlecht.
Das Urteil der höchsten Instanz wird zwar erst heute Nachmittag
verkündet, der Präsident des ersten Senats beim VGH in Mannheim hatte
den Vertretern des Landes aber schon gestern bei der mündlichen
Verhandlung über die Zumutbarkeit der Sanierung von
denkmalgeschützten Gebäuden nahe gelegt, ihre Berufung
zurückzuziehen.
Das Land hatte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
Stuttgart eingelegt, um eindeutige Aussagen zur Frage der Zumutbarkeit zu
erhalten. Die Stuttgarter Richter hatten befunden, die Erhaltung des
Rebmannhauses könne nicht verlangt werden, und die Entscheidung an den
Gemeinderat zurückverwiesen. Damit wurden Wirtschaftlichkeitsberechnungen
des Landes in Frage gestellt.
Der VGH bestätigte das Stuttgarter Urteil gestern im
Wesentlichen. Es zeichnet sich ab, dass der Senat es ablehnt, dass die
Kaufpreisreduzierung in den Sanierungsaufwand eingerechnet werden kann. Das
heißt, wenn der Käufer ein denkmalgeschütztes Gebäude
wegen der Auflagen billiger bekommt, ist es nicht zulässig, dass das
gesparte Geld mit den Sanierungskosten verrechnet wird.
Zweitens verlangt der Verwaltungsgerichtshof eine Bürgschaft
des Landes über die von privater Seite zugesagten Zuschüsse für
den Erhalt des Denkmals. Ohne eine Garantie des Landes seien diese Zusagen
¸¸wachsweich'' und für den Eigentümer nicht einklagbar,
erklärte der Senatspräsident. Drittens berücksichtigt der VGH
die Steuerersparnis aus denkmalgeschützten Gebäuden nicht in dem
Umfang, wie die Denkmalschützer erwartet hätten.
Diese Auffassung hat für Helmut Schnürle,
Sachgebietsleiter Denkmalschutz beim Regierungspräsidium,
grundsätzliche Bedeutung. Jetzt werde es schwieriger, von den
Eigentümern den Erhalt ihrer Gebäude zu verlangen.
Für das Rebmannhaus bedeutet dies, dass das Land eine
Bürgschaft über 165.000 Mark für die angekündigten
Zuschüsse der Denkmalstiftung, des Gerlinger Freundeskreises Rebmannhaus
und des Gerlinger Heimatpflegevereins übernehmen müsste. Das
wäre hinzukriegen, gab sich Judith Breuer vom Landesdenkmalamt
zuversichtlich. Schwieriger dürfte es werden, weitere gut 120.000 Mark
anstelle der einkalkulierten Kaufpreisreduzierung aufzutreiben. Wenn die
Berufung heute wie erwartet abgelehnt wird, bedeutet dies noch nicht das
endgültige Aus für das Rebmannhaus. Wenn das Geld aufgebracht wird,
gilt die Sanierung als zumutbar. Wenn nicht, muss die Stadt den Abriss
genehmigen.
Die privaten Eigentümer haben indes bereits am Rande der
Verhandlung erklärt, dass sie das Gebäude Kirchstraße 18, das
als Geburtshaus des Missionars und Afrikaforscher Johannes Rebmann gilt,
¸¸auf keinen Fall'' sanieren werden. Während die
Denkmalschützer enttäuscht waren, hielt sich die Zuversicht der
Eigentümer freilich in Grenzen. Sie hätten bisher jeden Prozess
gewonnen, erklärten sie. Das habe aber nichts genutzt, weil immer wieder
ein Mäzen aufgetaucht sei. |