Stuttgarter Zeitung sonstige Kreis-Seiten 12.11.1999



Gerichtshof weist Berufung zurück

MANNHEIM/GERLINGEN (ral). Jetzt ist das Urteil gesprochen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat die Berufung des Landes in Sachen Rebmannhaus in Gerlingen (Kreis Ludwigsburg) zurückgewiesen. Revision wird nicht zugelassen. Die nächste Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht. Denkmalrecht ist aber Landesrecht, damit ist der Verwaltungsgerichtshof des Landes die höchste Instanz. Die schriftliche Begründung wird in etwa zwei Wochen vorliegen.

Wie gestern berichtet, bestätigte der VGH die Auffassung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, dass die Sanierung des 400 Jahre alten Weingärtnerhauses vom Eigentümer nicht verlangt werden kann. Die Erhaltung gilt als zumutbar, wenn sie nicht mehr als 20 Prozent teurer wird als ein Neubau. Berechnungen des Landes, nach denen diese Grenze unterschritten worden wäre, hielt der Senat für fehlerhaft. Unzulässig sei, eine Kaufpreisermäßigung in die Sanierungskosten einzurechnen. Für Zuschüsse von Vereinen und der Denkmalstiftung müsse eine einklagbare Garantieerklärung des Landes vorliegen.

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