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Gerichtshof weist Berufung zurück MANNHEIM/GERLINGEN
(ral). Jetzt ist das Urteil gesprochen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in
Mannheim hat die Berufung des Landes in Sachen Rebmannhaus in Gerlingen (Kreis
Ludwigsburg) zurückgewiesen. Revision wird nicht zugelassen. Die
nächste Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht. Denkmalrecht ist
aber Landesrecht, damit ist der Verwaltungsgerichtshof des Landes die
höchste Instanz. Die schriftliche Begründung wird in etwa zwei Wochen
vorliegen.
Wie gestern berichtet, bestätigte der VGH die Auffassung des
Stuttgarter Verwaltungsgerichts, dass die Sanierung des 400 Jahre alten
Weingärtnerhauses vom Eigentümer nicht verlangt werden kann. Die
Erhaltung gilt als zumutbar, wenn sie nicht mehr als 20 Prozent teurer wird als
ein Neubau. Berechnungen des Landes, nach denen diese Grenze unterschritten
worden wäre, hielt der Senat für fehlerhaft. Unzulässig sei,
eine Kaufpreisermäßigung in die Sanierungskosten einzurechnen.
Für Zuschüsse von Vereinen und der Denkmalstiftung müsse eine
einklagbare Garantieerklärung des Landes vorliegen. |