Artikel aus der
Stuttgarter Zeitung
vom 21.7.2001
Kreis Böblingen



Stadt gibt trotz Denkmalschutz Abbruchgenehmigung

Eine knapp hundert Jahre alte Villa steht vor dem Abriss - Heftige Kritik im Gemeinderat an behördeninternen Versäumnissen

SINDELFINGEN. Im Gemeinderat ist die Empörung groß: Durch Zufall ist bekannt geworden, dass die Stadt im Frühjahr die Abbruchgenehmigung für eine unter Denkmalschutz stehende Villa erteilt hat. Korrigieren lässt sich die Entscheidung nicht mehr.

Von Joachim Männich

Es geht um das Gebäude Bahnhofstraße 38. Der Architekt Georg Bürkle hatte das Haus in einem ländlichen Baustil mit Sandsteinsockel, Ziegelverblendungen und Fachwerk im Jahr 1904 für den Teppichfabrikanten Adolf Dinkelacker gebaut. In Sindelfingen gehört die Villa Dinkelacker zu den sehr wenigen noch erhaltenen typischen Bauten aus der Zeit um die Jahrhundertwende, die sich in einem ordentlichen Zustand befinden. Das war wohl auch der Grund, warum das Landesdenkmalamt das Gebäude in die Liste der Kulturdenkmale aufgenommen hat.

Ausgerechnet eine aus Wuppertal stammende Wahl-Sindelfingerin war es, die in der Einwohnerfragestunde des Gemeinderats ihre Verwunderung darüber äußerte, warum die Stadt zwar die aus dem Mittelalter stammenden Fachwerkhäuser in der Altstadt schütze, es aber zulasse, dass ein ebenso identitätsstiftendes historisches Gebäude aus einer anderen Epoche dem Erdboden gleichgemacht wird. In die gleiche Kerbe hieben auch die Stadträtinnen Juliane von Bülow (CDU), Ingrid Balzer (FWS) und Sabina Hunger (Grüne). Alle drei reagierten mit Unverständnis und Empörung auf die Entscheidung der Verwaltung und prangerten ein "Kommunikationsdefizit'' an. Künftig solle die Bauverwaltung den Technischen Ausschuss über beabsichtigte Abrissgenehmigungen von dieser Tragweite rechtzeitig informieren.

Kritik übt der Gemeinderat auch daran, dass im vorliegenden Fall nicht nur die gegenseitige Information zwischen Stadt und Landesdenkmalamt zu wünschen übrig ließ. Es gab offenbar auch hausinterne Pannen bei der Absprache zwischen den einzelnen Abteilungen der Bauverwaltung. "Wie kann denn ein Bebauungsplan für das Gelände der Villa Dinkelacker gemacht werden, der eine Neubebauung vorsieht, wo die Stadt doch selbst Untere Denkmalbehörde ist'', wundert sich Sabina Hunger.

Baubürgermeister Johannes Mescher versucht zu erklären, wie es zu dem Dilemma kam. In den Jahren 1985 bis 1990 ist ein Bebauungsplan für das Gelände zwischen Hanns-Martin-Schleyer-Straße, Bahnhofstraße und Altinger Straße aufgestellt worden. Er sieht eine bis zu viergeschossige Neubebauung des Villengrundstücks vor. Die Untere Denkmalbehörde im Rathaus sah tatenlos zu, weil die Villa Dinkelacker vom Landesdenkmalamt erst im Dezember 1991 in die Liste der Kulturdenkmale aufgenommen wurde.

"Man hätte den Bebauungsplan damals ganz anders gestalten müssen'', sagt Bürgermeister Mescher heute. Doch auch das Landesdenkmalamt war der Stadt bei der Bebauungsplanaufstellung nicht in den Arm gefallen: Es hatte im Anhörungsverfahren keine Stellungnahme abgegeben. Wegen der alten Versäumnisse kann die Gesellschaft, die die Hotelruine samt dem Villengrundstück erworben hat, jetzt auf ihren Rechtsanspruch pochen, so bauen zu dürfen, wie es der Bebauungsplan ausweist. Johannes Mescher: "Nachträglich ist da nichts mehr zu machen.'' Selbst das Landesdenkmalamt akzeptiert nach langem Zögern den Villenabbruch. Die Erhaltung des Gebäudes, so die Begründung, sei der Investorengruppe aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten.

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