STN STUTTGART 26.09.1997



Gefahr für ein Baudenkmal

Stadtkonservator weist Eigentümer auf Unterhaltspflicht hin

VON GERT FACH

Im Gerberviertel sieht das Haus Christophstraße 13 schon so aus, als hätte sich der Abbruchunternehmer verspätet. Doch es handelt sich um ein Baudenkmal. Die Stadt pocht erneut auf Erhalt und mahnt jetzt die Sanierung an.

Der Abbruchantrag des Eigentümers lag schon 1993 im Rathaus und wurde abgelehnt. Beim Amt für Wohnungswesen war zwar ein Vermerk zu finden, daß das Baurechtsamt zugestimmt habe. Dies wäre jedoch nur zu akzeptieren, wenn Ersatzwohnraum geschaffen würde. Da auf diesen Hinweis hin vom Eigentümer nichts mehr zu hören war, lief auch im Wohnungsamt der Fall unter ,,erledigt''. Ein Blick in die Denkmalliste wäre für diesen Bescheid ausreichend gewesen: geschütztes Mietshaus mit Ladenlokal aus dem Jahr 1823 (Steinhauermeister Christian Barth), spätklassizistisches Fachwerk. Ein Jahr später haben sich Vertreter der Unteren Denkmalbehörde (im Stadtplanungsamt angesiedelt) das Gebäude noch einmal angesehen. Dabei wurde die schlechte Bausubstanz im Naßbereich der Wohnungen festgestellt, aber auch die ,,hohe Originalität in den Innenräumen''. Nach wie vor galt die Sanierung des Hauses an der Ecke Gerberstraße und neben dem Lokal Graf Eberhard als ,,zumutbar''. So zitiert Stadtkonservator Wolfgang Mayer aus den Akten des Hauses.

Doch geändert hat sich seitdem offenbar nichts, wie sich Mayer jetzt überzeugen konnte: ,,Nur der Eckladen vermittelt den Eindruck, als seien dessen Räume einigermaßen unterhalten.'' Der Rest des Gebäudes wirkt auf Passanten wie baufällig und wird von Mayer als ,,gefährdete Bausubstanz'' eingestuft: ,,Es besteht der Verdacht, daß der Eigentümer kein Interesse zeigt, das Haus zu erhalten.'' Und genau diese Pflicht hat er als Besitzer eines in der Denkmalliste eingetragenen Gebäudes - sofern ihm dies aus wirtschaftlichen Gründen zugemutet werden kann oder nicht übergeordnete Interessen entgegenstehen. Davon ist hier jedoch bei der Unteren Denkmalbehörde nicht die Rede. Im Gegenteil. Mayer will jetzt den Eigentümer anschreiben, ihn auf die unstrittige Unterhaltspflicht für dessen Besitz im Gerberviertel hinweisen und um einen Termin bitten, damit die nötigen Sanierungsmaßnahmen abgesprochen werden können.

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