Wendlingen soll kein Unterzentrum werden
Kaum Chancen für Fabrikverkauf auf dem Otto-Areal
Wendlingen - Gute und weniger erfreuliche
Nachrichten für die Stadt Wendlingen: Teile der Innenstadt
werden ins Landessanierungsprogramm aufgenommen, aber die Chance für
ein Factory-Outlet-Center in der ehemaligen Textilfabrik Otto
stehen schlecht.
VON INGE MIERKE
Der Planungsausschuß des Verbands Region Stuttgart hat in
der vergangenen Woche mehrheitlich beschlossen, dem Antrag der
Stadt Wendlingen und anderer Kommunen, vom Kleinzentrum zum
Unterzentrum ¸¸aufgestuft'' zu werden, nicht zu folgen.
Die Kleinstadt kann daher weiterhin keinen Baumarkt planen und für
die erwünschte Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers (FOC)
auf der Industriebrache Textilfabrik Otto sieht es damit nicht
rosig aus.
Der Fabrikverkauf von Markenherstellern aus der Textil- und
Sportbranche wäre die Grundlage zum Erhalt der als Baudenkmal
eingetragenen, noch gut erhaltenen Gemäuer der früheren
Textilfabrik. Die ebenfalls dort vorgesehenen gastronomischen,
kulturellen und sportlichen Angebote allein würden das
Konzept nicht tragen.
Während die künftigen FOC-Betreiber Standorte möglichst
weit weg von Großstädten bevorzugen, meinen Politiker,
solche Einkaufsmöglichkeiten gehörten an den Rand der
Zentren. So geht auch Baden-Württembergs
Wirtschaftsministerium davon aus, daß ein FOC in Wendlingen
nicht genehmigungsfähig ist. Für Minister Walter Döring
ist ein FOC ein Einzelhandelsprojekt mit einer ,,besonders
aggressiven Vertriebsform'', teilte er in einem Schreiben der
Stadt Wendlingen mit. Solche Vorhaben seien in der Regel nur in
Großstädten zuzulassen. Weil Wendlingen noch nicht
einmal Unterzentrum sei, könne wahrscheinlich auch eine
Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden. Das gelte auch dann,
wenn dadurch ein Baudenkmal erhalten bleiben könnte: ,,Der
Denkmalschutz steht nicht automatisch über den Belangen von
Raumordnung und Städtebau.''
Die Besitzer der Fabrikbrache haben deshalb inzwischen auch
einen Abbruchantrag gestellt, dem der Gemeinderat nach Lage der
Dinge nicht widersprechen wird. Die Stadt Wendlingen ist jedoch
baurechtlich für die Abbruchgenehmigung nicht zuständig.
Das Landratsamt Esslingen als Untere Denkmalbehörde sähe
es lieber, wenn die erhaltenswerte Textilfabrik eine neue
wirtschaftliche Nutzung bekäme und damit vor dem Abbruch
bewahrt werden könnte.
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