Stuttgarter
Nachrichten
REGION STUTTGART 5.5.1998

 

Wendlingen soll kein Unterzentrum werden

Kaum Chancen für Fabrikverkauf auf dem Otto-Areal

Wendlingen - Gute und weniger erfreuliche Nachrichten für die Stadt Wendlingen: Teile der Innenstadt werden ins Landessanierungsprogramm aufgenommen, aber die Chance für ein Factory-Outlet-Center in der ehemaligen Textilfabrik Otto stehen schlecht.

VON INGE MIERKE

Der Planungsausschuß des Verbands Region Stuttgart hat in der vergangenen Woche mehrheitlich beschlossen, dem Antrag der Stadt Wendlingen und anderer Kommunen, vom Kleinzentrum zum Unterzentrum ¸¸aufgestuft'' zu werden, nicht zu folgen. Die Kleinstadt kann daher weiterhin keinen Baumarkt planen und für die erwünschte Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) auf der Industriebrache Textilfabrik Otto sieht es damit nicht rosig aus.

Der Fabrikverkauf von Markenherstellern aus der Textil- und Sportbranche wäre die Grundlage zum Erhalt der als Baudenkmal eingetragenen, noch gut erhaltenen Gemäuer der früheren Textilfabrik. Die ebenfalls dort vorgesehenen gastronomischen, kulturellen und sportlichen Angebote allein würden das Konzept nicht tragen.

Während die künftigen FOC-Betreiber Standorte möglichst weit weg von Großstädten bevorzugen, meinen Politiker, solche Einkaufsmöglichkeiten gehörten an den Rand der Zentren. So geht auch Baden-Württembergs Wirtschaftsministerium davon aus, daß ein FOC in Wendlingen nicht genehmigungsfähig ist. Für Minister Walter Döring ist ein FOC ein Einzelhandelsprojekt mit einer ,,besonders aggressiven Vertriebsform'', teilte er in einem Schreiben der Stadt Wendlingen mit. Solche Vorhaben seien in der Regel nur in Großstädten zuzulassen. Weil Wendlingen noch nicht einmal Unterzentrum sei, könne wahrscheinlich auch eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden. Das gelte auch dann, wenn dadurch ein Baudenkmal erhalten bleiben könnte: ,,Der Denkmalschutz steht nicht automatisch über den Belangen von Raumordnung und Städtebau.''

Die Besitzer der Fabrikbrache haben deshalb inzwischen auch einen Abbruchantrag gestellt, dem der Gemeinderat nach Lage der Dinge nicht widersprechen wird. Die Stadt Wendlingen ist jedoch baurechtlich für die Abbruchgenehmigung nicht zuständig. Das Landratsamt Esslingen als Untere Denkmalbehörde sähe es lieber, wenn die erhaltenswerte Textilfabrik eine neue wirtschaftliche Nutzung bekäme und damit vor dem Abbruch bewahrt werden könnte.