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StZ Aus Baden-Württemberg 26.08.1997



Kulturdenkmal darf abgerissen werden

agk. SCHWÄBISCH GMÜND. Mit Genehmigung des Stuttgarter Regierungspräsidiums darf die Volksbank in Gmünd das Gebäude Ledergasse 31 in der Altstadt abreißen, obwohl es als Kulturdenkmal gilt. Nach einer Prüfung der Vergleichskostenberechnung haben die Beamten im Regierungspräsidium festgestellt, daß eine Sanierung des Gebäudes mindestens um 20 Prozent teurer wäre als ein Neubau. Der Erhalt des Hauses sei deshalb ,,nicht zumutbar im Sinne des Denkmalschutzgesetzes''. Die Stadtverwaltung hatte zunächst den Abriß abgelehnt. Weil die Volksbank dagegen Widerspruch eingelegt hatte, mußte jetzt das Regierungspräsidium entscheiden. Nach seiner Darstellung sind Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen nur im ,,Rahmen des Zumutbaren'' zur Erhaltung verpflichtet.


© 1997 Stuttgarter Zeitung, Germany

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