Stuttgarter Zeitung Südwestdeutsche Zeitung 30.12.1998



Gericht bestätigt Denkmalschutz

HEIDELBERG (joe). Die ¸¸Villa Krehl'', erbaut vom ehemaligen Leiter der Medizinischen Klinik der Universität Heidelberg, Professor Ludolf Krehl, ist zurecht unter Denkmalschutz gestellt worden. Das hat das Verwaltungsgericht in Karlsruhe entschieden. Gegen den Eintrag des Anwesens an der noblen Bergstraße ins Denkmalbuch hatte sich eine Erbengemeinschaft vor dem Gericht gewehrt, der ein Teil des großen parkartigen Grundstücks gehört.

Die Villa mit ihren Nebengebäuden und Außenanlagen war vom Karlsruher Architekten Friedrich Ostendorft entworfen und 1911 erbaut worden; sie gilt als eines der raren praktischen Werke des vor allem als Theoretiker bekannten Architekten. Sie ist daneben ein eindrucksvolles Zeugnis für den überaus großzügigen Wohnstil und die finanziellen Möglichkeiten eines der bekanntesten Heidelberger Klinikchefs.

Nachdem das große Park- und Gartengelände der Anlage schon vor längerem dreigeteilt worden war, hatte eine Erbengemeinschaft, der der ursprüngliche Zier- und Nutzgarten der Villa gehört, gegen den Eintrag ins Denkmalbuchs geklagt. Das Verwaltungsgericht habe die Klage unter anderem mit der Begründung abgewiesen, die Villa stelle ein einmaliges Beispiel Friedrich Ostendorfs für die Umsetzung einer Gesamtkonzeption für eine Privatvilla dar, zu der auch mehrere Gärten gehörten, teilte das für die Eintragung ins Denkmalbuch zuständige Regierungspräsidium in Karlsuhe mit. Auch wenn diese heute teilweise verwildert seien, sei deren ursprüngliche Anlage doch noch vorhanden und deren Zustand leicht wieder herstellbar.

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