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Gericht bestätigt
Denkmalschutz
HEIDELBERG (joe). Die ¸¸Villa Krehl'', erbaut vom ehemaligen Leiter
der Medizinischen Klinik der Universität Heidelberg, Professor Ludolf
Krehl, ist zurecht unter Denkmalschutz gestellt worden. Das hat das
Verwaltungsgericht in Karlsruhe entschieden. Gegen den Eintrag des Anwesens an
der noblen Bergstraße ins Denkmalbuch hatte sich eine Erbengemeinschaft
vor dem Gericht gewehrt, der ein Teil des großen parkartigen
Grundstücks gehört. Die Villa mit ihren Nebengebäuden und
Außenanlagen war vom Karlsruher Architekten Friedrich Ostendorft
entworfen und 1911 erbaut worden; sie gilt als eines der raren praktischen
Werke des vor allem als Theoretiker bekannten Architekten. Sie ist daneben ein
eindrucksvolles Zeugnis für den überaus großzügigen
Wohnstil und die finanziellen Möglichkeiten eines der bekanntesten
Heidelberger Klinikchefs.
Nachdem das große Park- und Gartengelände der Anlage schon vor
längerem dreigeteilt worden war, hatte eine Erbengemeinschaft, der der
ursprüngliche Zier- und Nutzgarten der Villa gehört, gegen den
Eintrag ins Denkmalbuchs geklagt. Das Verwaltungsgericht habe die Klage unter
anderem mit der Begründung abgewiesen, die Villa stelle ein einmaliges
Beispiel Friedrich Ostendorfs für die Umsetzung einer Gesamtkonzeption
für eine Privatvilla dar, zu der auch mehrere Gärten gehörten,
teilte das für die Eintragung ins Denkmalbuch zuständige
Regierungspräsidium in Karlsuhe mit. Auch wenn diese heute teilweise
verwildert seien, sei deren ursprüngliche Anlage doch noch vorhanden und
deren Zustand leicht wieder herstellbar.
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