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Das »klassische Weimar« wurde im Dezember 1998 von der
UNESCO als 20. Stätte in Deutschland zum Weltkulturerbe
erklärt.
Begründet wurde die Entscheidung mit der »großen
kunsthistorischen Bedeutung öffentlicher und privater Gebäude und
Parklandschaften aus der Blütezeit des klassischen Weimar«.
Zugleich würdigte das Welterbe-Komitee damit die herausragende Rolle der
Stadt als geistiges Zentrum im späten 18. und frühen
19.Jahrhundert. Hier lebten u.a. Goethe, Schiller und Herder.
Insgesamt wurden elf historische Bauten und Parkanlagen in die
Welterbe-Liste aufgenommen. Dazu gehören die Wohnhäuser
Goethes und Schillers, die
Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek,
Stadtschloß und Wittumspalais und der
historische Friedhof einschließlich der
Fürstengruft, in der Goethe und Schiller begraben sind.
Hinzu kommen der Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, die
Parkanlage Belvedere samt Schloß und Orangerie sowie die
Schloßanlagen in Tiefurt und Ettersburg.
Die Stiftung Weimarer Klassik sieht in der Entscheidung vor allem eine
"moralische Aufwertung". Die Stadt erhoffe sich davon aber auch eine
Förderung des Tourismus. Zudem könnten die historischen Stätten
nun besser vor möglichen Bebauungen durch Investoren geschützt
werden. Weimar hatte 1996 die Aufnahme in die Welterbe-Liste beantragt.
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