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Am 2. Juni 1999 teilte das damals für Denkmalpflege zuständige Wirtschaftsministerium mit, dass das Land Baden-Württemberg sich bemühe, die Bodenseeinsel Reichenau mit ihren Klosteranlagen in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO aufnehmen zu lassen. Im Dezember 2000 wurde die Reichenau dann auch in die Liste auf genommen.
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