Denkmalschutzgesetz - Änderung 2001 |
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Das Denkmalschutzgesetz des Landes
Baden-Württemberg wurde am 14.3.2001 durch das Gesetz zur
Neuorganisation der Naturschutzverwaltung und zur Änderung des
Denkmalschutzgesetzes geändert. Die Drucksache ist erhältlich unter http://www2.landtag-bw.de/Dokumente/ - Suchbegriff: 5916 resp. 6021 Die Gesetzesänderung wurde dann im Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 16.3.2001, Seite 189 ff. verkündet. Sie trat am 1.Juli 2001 in Kraft. Die »Stuttgarter Zeitung« meinte dazu...
Hier wird die geänderte Fassung des Gesetzes der alten gegenüber gestellt: |
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Drucksache des Landtages von Baden-Württemberg 12/5916 vom 23.01.2001 resp. Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 16.3.2001, Seite 189 ff. | |||
Bisheriges Denkmalschutzgesetz (gültig bis 1. Juli 2001) | Gesetz zur Neuorganisation der
Naturschutzverwaltung und zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes |
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§ 3 [...] | § 3 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 3 erhält folgende Fassung: |
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(3) Die Denkmalschutzbehörden nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3 entscheiden nach Anhörung des Landesdenkmalamtes. Will die untere Denkmalschutzbehörde von der Äußerung des Landesdenkmalamtes abweichen, so hat sie dies dem Landesdenkmalamt mitzuteilen. Der Präsident des Landesdenkmalamtes hat in Ausnahmefällen bei einer drohenden schwer wiegenden Beeinträchtigung des Kulturdenkmals das Recht, die Angelegenheit umgehend der höheren Denkmalschutzbehörde vorzulegen. Diese ist berechtigt, über die abweichenden Auffassungen selbst zu entscheiden oder die Angelegenheit an die untere Denkmalschutzbehörde zurückzuverweisen. |
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2. In Absatz 4 werden die Worte höhere Denkmalschutzbehörde durch die Worte untere Denkmalschutzbehörde ersetzt. | |||
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3. Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5
angefügt:
(5) Leistet eine Denkmalschutzbehörde einer ihr erteilten Weisung innerhalb der gesetzten Frist keine Folge, so kann an ihrer Stelle jede Fachaufsichtsbehörde die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Kostenträgers der Denkmalschutzbehörde treffen. §129 Abs. 5 der Gemeindeordnung gilt entsprechend. |
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Im Zuge einer großen Verwaltungsreform wurde Ende 2004 das Landesdenkmalamt aufgelöst. Das bedeutete auch eine erneute Änderung. Die aktuelle Fassung des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg... Suchen Sie die Denkmalschutzgesetze aller Bundesländer ? - Die finden Sie hier... [ Home - Startseite ]25.03.2016 - Dies ist eine private Seite. Bei Fragen schicken Sie mir eine eMail |